Heimvertrag

Das Heim für Oberschülerinnen Maria Regina Pacis wird von den
Tertiarschwestern des hl. Franziskus geführt.

Unser Heim bietet den jungen Studentinnen die Möglichkeit, Gemeinschaft zu erleben und sie zu pflegen. Bett, Polster und Bettwäsche sind mitzubringen. Im Haus werden Hausschuhe getragen.

Tagesablauf:

05.45 - 7.20Uhr: Frühstück
14.30 Uhr: Studium
16.30 Uhr: Freizeit
19.00 Uhr: Abendessen
21.30 Uhr: Nachtruhe

Jede Schülerin ist verpflichtet für Sauberkeit und Ordnung im Zimmer und WC zu sorgen. Das Bett macht sie selbst und putzt auch das Waschbecken. Kleine Dienste für die Gemeinschaft sind abwechselnd zu verrichten. (z.B. Tischdienst, Geschirr abtrocknen)

Räume und Gegenstände, die von allen Schülerinnen beansprucht werden, müssen verantwortungsbewusst benützt, Schäden sofort gemeldet und ersetzt werden. (Ist die Schadensverursacherin nicht ausfindig zu machen, haben die Studentinnen aus dem entsprechenden Zimmer bzw. alle gemeinsam für den Schaden aufzukommen.)

Kochgeräte sind wegen der geltenden Brandschutzbestimmungen in den Zimmern nicht erlaubt.

Damit sich in der Schule auch der Erfolg einstellt, sind die Studierzeiten von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr einzuhalten. Die Schülerinnen, die in dieser Zeit Training haben, werden sich anschließend dem Studium widmen.
Jede Einzelne hat das Recht auf ungestörtes Studieren, deshalb ist in dieser Zeit Stille geboten.

Für den Internetzugang der minderjährigen Heimschülerinnen haften die Eltern. Die volljährigen Mädchen haften selbst. Für die Benutzung der Turnhalle und der Fitnessgeräte muss ein Mietvertrag unterschrieben werden. Für Minderjährige haften die Eltern.

Die Schülerinnen verlassen am Wochenende sowie an Ferientagen (Samstagmorgen) das Heim und kehren am Sonntagabend zwischen 19.00 Uhr bis spätestens 21.00 Uhr bzw. am Montag zurück.

Bei Notfällen in der Nacht ist die diensthabende Person zu wecken.

Im Heim gilt absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Auch darf eine Schülerin nicht angeheitert oder betrunken ins Heim kommen, bzw. Alkohol ins Heim mitbringen. In solchen Fällen wird sie vom Heim entlassen.

Bei freiwilligem Austritt und bei Entlassung der Schülerin während des Schuljahres müssen die Heimkosten für den angebrochenen Monat voll entrichtet werden.

Die Schülerin wird entlassen:

  • bei wiederholten Verstößen gegen die Heimordnung.
  • Bei einmaligem schweren Verstoß gegen die Heimordnung.
  • Bei Verstößen gegen die Gemeinschaft und gegen das Eigentum. (z.B. Diebstahl)

Die Heimleitung übernimmt keine Verantwortung für Geldbeträge, Schmuck und Wertgegenstände.

Für die Fahrt nach Hause übernimmt die Heimleitung keine Verantwortung, ebenso nicht für Ausgänge und bei unerlaubtem Verlassen des Heimes.

Der Ausgang der minderjährigen Schülerinnen beschränkt sich auf den Stadtbereich. Für jedes andere Fernbleiben muss die Erlaubnis der Eltern eingebracht werden.

Die Heimkosten für das Schuljahr 2010/11 betragen monatlich Euro 310,00, für September und Juni Euro 150,00 und sind innerhalb des 05. eines jeden Monats auf folgendes Konto zu überweisen: Südtiroler Volksbank IBAN IT41 V058 5659 1100 0157 0011 659

Besuche sind nur von Eltern und Geschwistern gestattet. Andere Personen dürfen nur mit Einverständnis der Heimleitung mit ins Heim gebracht werden.

Wenn die Schülerin nicht termingerecht in das Heim zurückkehrt, muss das Heim rechtzeitig verständigt werden. Eine Heimgemeinschaft ist eine gute Gelegenheit einander leben zu helfen.

Sterzing, am 19. Mai. 2010